Kältemittel

Die gesetzlichen Grundlagen über die die Regelung für Kältemittel sind in der Chemikalienverordnung (ChemRRV) in Anhang 2.10 enthalten.

Die ChemRRV wird zurzeit überarbeitet, die zukünftigen geltenden Rahmenbedingungen sind deshalb noch nicht vollständig klar. Bereits heute ist das Inverkehrbringen von Wärmepumpen mit Kältemitteln mit einem Global Warming Potential (Treibhausgaspotenzial) GWP > 2100 verboten. Federführend beim Thema Kältemittel ist das Bundesamt für Umwelt BAFU. 

Überarbeitung der ChemRRV 

Die Anforderungen der ChemRRV orientieren sich an der F-Gas-Verordnung der EU, welche im Januar 2024 novelliert wurde, müssen diese aber nicht 1:1 übernehmen. In der Schweiz bereits beschlossene Änderungen aus der vorangehenden Revision treten in der Schweiz am 1.1.2025 in Kraft. Diese betreffen ein Verbot des Inverkehrbringens von Wärmepumpen mit einem GWP <750 bei Mono-Split Geräten mit Kältemittelinhalt <3kg.
Weitere Anpassungen werden ab 1.1.2026 in Kraft treten.  

Bereits installierte oder in dieser Zeit verkaufte Wärmepumpen können über die gesamte Lebensdauer betrieben, serviciert und bei Bedarf repariert werden.  

Es gibt keinen Grund mit der Installation einer Wärmepumpe abzuwarten. Jede Wärmepumpe, die eine fossil betriebene Heizung (Öl, Erdgas) ersetzt, stellt einen unverzichtbaren Mehrwert für den Klimaschutz dar – unabhängig vom verwendeten Kältemittel. Zudem sind bereits Geräte mit natürlichen Kältemitteln auf dem Markt verfügbar. 

Denken Sie daran: Stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Kältemitteln sind beim Bundesamt für Umwelt zu melden. Weitere Informationen, Formulare, Kontaktangaben finden Sie beim BAFU.

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Faktenblatt Stand der Technik Kältemittel

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Oder kontaktieren Sie direkt unsere Koordinationsstelle ChemRRV, egal ob Endkunde, Fachperson oder Behörde: 

Koordinationsstelle ChemRRV
Daniel Laupper
daniel.laupper@fws.ch
041 911 22 97

Übersicht über die wichtigsten Kältemittel
Regelungen zum Inverkehrbringen stationärer Anlagen mit Kältemittel – Grafische Zusammenfassung