Ja, im Prinzip schon, denn Bauordnungen sind kommunal geregelt. “Willkür” ist dabei natürlich unzulässig. Das bedeutet, dass der Ermessensspielraum im Sinne des Umweltgesetzes und der Lärmschutzverordnung angewendet werden soll. Bei der sinnvollen Umsetzung des USG und der LSV unterstützt die FWS.