Es verlangt, dass alles technisch Machbare und wirtschaftlich Tragbare unternommen werden muss, um eine Schallbelästigung zu verhindern. Seit dem 1.11.2023 bedeutet das bei Wärmepumpenanlagen konkret, dass mit weniger als 1% der Investitionen mehr als 3 dbA Schallreduktion erreicht werden müssen.