Planungs-Tool für Luft/Wasser-Wärmepumpen

Wärmepumpen-Modelle aus dem Schalldaten-Verzeichnis der FWS, welche aufgrund einer gegebenen Planungssituation die massgebenden Belastungsgrenzwerte im Lärmschutznachweis gemäss der Vollzugshilfe des Cercle Bruit einhalten.

  • Bereich (Min - Max)

    Der Heizleistungsbedarf einer Wärmepumpe ist grundsätzlich abhängig von der Gebäudegrösse, der Wärmedämmung der Gebäudehülle, dem Heizwärmeleitsystem sowie den Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner. Die benötigte Heizleistung der Wärmepumpe setzt sich dabei aus den erforderlichen Leistungen der Deckung des Heizwärmebedarfs, des Brauchwarmwasserbedarfs und möglicher Zusatzanwendungen (z.B. Schwimmbaderwärmung) zusammen. Aus der Platform EnergieSchweiz, des Bundesamts für Energie, sind dazu weitere Informationen (z.B. Dimensionierung und Planungshilfe für Wärmepumpen) zu finden.

  • Nachbargebäude; wenn unbebaute Nachbarparzelle Baulinie resp. Grenzabstand, bei MFH im Gebäude selber

    Dies ist der Abstand zwischen der Wärmepumpe resp. dem Schacht und der Mitte des nächstgelegenen Fensters von lärmeempflindlichen Räumen (Schlafzimmer, Wohnzimmer, Wohnküche, Schulzimmer, etc.) in der Umgebung.

  • Am Empfangsort

    Für die Lärmbeurteilung der Wärmepumpe ist die Lärm-Empfindlichkeitsstufe (ES) im Umfeld der Anlage massgebend. Die ES-Zuordnung kann den kommunalen Zonenplänen resp. Lärmempfindlichkeitsstufen-Plänen entnommen werden. Oft sind diese auch über ein WebGIS der Gemeinde oder des Kantons abrufbar.

  • Je nach Aufstellungsort der Wärmepumpe kann sich der Schall nicht in alle Richtungen ausbreiten. Entsprechend ist der Standort der Wärmepumpe resp. der Schachtes auszuwählen:
    ‐ WP resp. Schacht freistehend (mindestens 5 Meter Abstand zur Wand)
    ‐ WP resp. Schacht aussen an Fassade (<5 Meter Abstand zur Wand)
    ‐ WP resp. Schacht an einspringender Fassadenecke