Wie wird der Schall bei einem Einfamilienhaus geregelt?

Der Vollzug ist kantonal geregelt, wobei in einigen Kantonen der Entscheid bei der Gemeinde liegt. Andernorts beurteilen private Prüfer oder Ingenieurbüros, ob der Lärmschutz eingehalten ist. Dabei unterstützt die FWS, damit, damit Einheitlichkeit gewährleistet ist.