Die Branchenlösung bezüglich vorgezogener Recyclinggebühr für Wärmepumpen (vRB) tritt Mitte Jahr in Kraft. Somit gilt ab 1. Juli 2023:
- Jede Offertstellung der Hersteller/Lieferanten von Wärmepumpen und Wärmepumpen-Warmwasserbereiter muss inkl. vRB erfolgen
- Die Deklaration der Wärmepumpen kann auf dem SENS-Portal vorgenommen werden
- Die Abholung von Wärmepumpen durch den Entsorger ist möglich
- Abholaufträge für Wärmepumpen können eingegeben werden
Bis zum 30. Juni 2023 offerierte und erfasste Angebote und Aufträge müssen nicht deklariert werden, auch wenn sie erst nach dem 1. Juli 2023 ausgeliefert und verrechnet werden. Erst Wärmepumpen und Wärmepumpen-Warmwasserbereiter, welche ab dem 1. Juli 2023 offeriert werden, unterliegen der vorgezogenen Recyclinggebühr.
Weitere Informationen: Vorgezogener Recyclingbeitrag vRB / Branchenlösung Wärmepumpen (gebaeudeklima-schweiz.ch)
