Kältemittel

Die gesetzlichen Grundlagen über die die Regelung für Kältemittel sind in der Chemikalienverordnung (ChemRRV) in Anhang 2.10 enthalten.

Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV wurde im Rahmen des Verordnungspakets Herbst 2025 novelliert. Federführend beim Thema
Kältemittel ist das Bundesamt für Umwelt BAFU.
 

Überarbeitung der ChemRRV 

Die Anforderungen der novellierten ChemRRV orientieren sich weitestgehend an der F-Gas-Verordnung der EU, welche im Januar 2024 novelliert wurde. Partiell gibt es allerdings leichte Abweichungen zwischen der ChemRRV und der F-Gas-Verordnung. Die in der Schweiz beschlossenen Änderungen treten per 1.1.2026 in Kraft. Erste Verschärfungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Kältemitteln gelten dabei jedoch ab 1.1.2027. Die in der revidierten ChemRRV aufgenommenen Verschärfungen umfassen insbesondere eine Absenkung der GWP-Grenzwerte, eine Absenkung und zusätzliche Aufteilung der Leistungsgrenzen sowie zusätzliche Verbote für in sich geschlossene Anlagen sowie für Anlagen mit Direktverdampfung.

Bereits installierte oder in dieser Zeit verkaufte Wärmepumpen mit einem GWP <2500 können über die gesamte Lebensdauer betrieben, serviciert und bei Bedarf repariert werden.  

Es gibt keinen Grund mit der Installation einer Wärmepumpe abzuwarten. Jede Wärmepumpe, die eine fossil betriebene Heizung (Öl, Erdgas) ersetzt, stellt einen unverzichtbaren Mehrwert für den Klimaschutz dar – unabhängig vom verwendeten Kältemittel. Zudem sind bereits Geräte mit natürlichen Kältemitteln auf dem Markt verfügbar. 

Denken Sie daran: Stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg in der Luft stabilen Kältemitteln sind beim Bundesamt für Umwelt zu melden. Weitere Informationen, Formulare, Kontaktangaben finden Sie beim BAFU.

Die Verbände FWS, SVK und GKS informieren im Webinar ChemRRV über die wichtigsten Neuerungen in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV.

Präsentation Webinar 05.05.2026
Aufzeichnung Webinar ChemRRV 2027, organisiert durch die Verbände SVK/GKS/FWS

Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!
FAQ für Wärmepumpenbesitzende

Oder kontaktieren Sie direkt unsere Koordinationsstelle ChemRRV, egal ob Endkunde, Fachperson oder Behörde: 

Koordinationsstelle ChemRRV
Daniel Laupper
daniel.laupper@fws.ch
041 911 22 97

Grafische Zusammenfassung der Regelungen zum Inverkehrbringen stationärer Anlagen mit Kältemitteln (Stand April 2026)

Stand der Technik stationäre Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln